Einzeltherapie
€ 120,- pro Einheit (50 min)
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Gruppentherapie
€ 50,- (90 min)
Mit 01.01.2024 erfolgte die Aufnahme der klinisch-psychologischen Behandlung ins Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG). Von den Sozialversicherungsträgern (ÖGK, SVS, BVAEB) wird ein Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Behandlung krankheitswertiger Störung(en) gewährt.
Aktuelle Höhe des Kostenzuschusses für eine Einzelsitzung Stand Jänner 2025
ÖGK 33,70€
SVS 50,00€
BVAEB 50,20€
Sie zahlen die Therapiesitzungen direkt bei mir und erhalten den Zuschuss von Ihrer Krankenkasse, wenn Sie die Rechnung dort einreichen.
Als Voraussetzung für die Gewährung des Kostenzuschusses benötigen Sie spätestens bis zur 2. Sitzung eine ärztliche Bestätigung. Anschließend wird Ihnen für 10 Einheiten Behandlung jeweils ein Kostenzuschuss bewilligt.
Vor der 11. Sitzung muss ein Verlängerungsantrag gestellt werden. Dieser wird von mir ausgefüllt und Sie reichen diesen ein.
Manche private Krankenversicherungen übernehmen auch einen Teil der Behandlungskosten - bitte kontaktieren Sie dazu Ihre Zusatzversicherung.
Seit Frühjahr 2026 stehen für die klinisch-psychologischen Behandlungen vollfinanzierte Kassaplätze zur Verfügung. Dafür ist es notwendig sich vorher über www.psyhelp.at anzumelden.
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Die Abrechnung erfolgt direkt über psyhelp mit ihrer Versicherung (möglich über ÖGK, SVS, BVAEB), sie müssen also nicht in Vorleistung gehen.
